Einflussfaktoren für rückengerechtes Arbeiten
Arbeitskleidung – Kleidung

Die genannten Gesichtspunkte gelten auch für Schutzkleidung, die bei bestimmten Tätigkeiten aufgrund der dabei bestehenden Gefährdungen (z. B. Infektionsgefahr) zusätzlich über oder anstelle der Arbeitskleidung getragen wird.

Generell ungeeignet beim Bewegen oder beim Transfer anderer Menschen ist das Tragen von Schmuck, insbesondere von Ringen, Ohrringen, Ketten oder Piercings im Gesichtsbereich.
Durch Hängenbleiben oder Einhaken kommt es zu Gefährdungen für Beschäftigte und Klienten. Neben Verletzungen aufseiten der Klienten können dadurch auch Mini-Traumata z. B. im Bereich der Halswirbelsäule der Beschäftigten ausgelöst werden.

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