Rechtsgrundlagen
Allgemeines
Arbeit darf nicht krank machen. So ließe sich der Inhalt aller Regelungen und Rechtsvorschriften zum Arbeitsschutz vereinfacht auf einen Nenner bringen. Verschiedene Gesetze regeln die grundlegenden Anforderungen allgemein. Die gesetzlichen Pflichten werden durch Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften sowie durch die allgemein anerkannten Regeln der Technik und durch gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse konkretisiert.

Die Verantwortung für den betrieblichen Arbeitsschutz liegt grundsätzlich beim Arbeitgeber. Er und seine Führungskräfte haben für gesundheitsgerechte Arbeitsplätze und Arbeitsmethoden, für eine geeignete Organisation und für die Einhaltung der Schutzmaßnahmen zu sorgen. Der Arbeitgeber hat alleine die hiermit verbundenen Kosten zu tragen.

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz unterliegen in vollem Umfang der betrieblichen Mitbestimmung. Auf diesem Gebiet können Betriebs- und Personalräte in Zusammenarbeit mit Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit deutlich Einfluss auf diese Themen nehmen.
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